Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1959

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59   

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https://dejure.org/1959,1225
BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59 (https://dejure.org/1959,1225)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1959 - VIII ZB 29/59 (https://dejure.org/1959,1225)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 (https://dejure.org/1959,1225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 484 (Ls.)
  • MDR 1960, 223
  • VersR 1960, 181
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
    Denn die Wiedereinsetzung wäre dem Beklagten dann zu versagen, wenn er von der beim Oberlandesgericht Neustadt bestehenden Sachlage Kenntnis hatte (BGHZ 23, 307).

    Dieser Hinweis stellt im Zusammenhang mit dem Inhalt der gleichzeitig eingereichten eidesstattlichen Versicherung und den von Amts wegen zu berücksichtigenden Umständen über anderweit vorhandene von der Justizverwaltung getroffene Vorkehrungen für die volle Ausnutzung des letzten Tages der Rechtsmittelfrist (BGHZ 2, 31, 33; 23, 307, 310) eine ausreichende Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung dar (vgl. RG WarnRspr 1908, Nr. 555).

    In BGHZ 23, 307 ist nur ausgesprochen, daß eine Partei die Berufungsbegründung während der Dienststunden des letzten Fristtages dann einreichen muß, wenn ihr hiermit beauftragter Vertreter weiß, daß bei dem Gericht keine Vorkehrungen für die Annahme von Schriftstücken nach Dienstschluß getroffen sind.

  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59
    Dieser Hinweis stellt im Zusammenhang mit dem Inhalt der gleichzeitig eingereichten eidesstattlichen Versicherung und den von Amts wegen zu berücksichtigenden Umständen über anderweit vorhandene von der Justizverwaltung getroffene Vorkehrungen für die volle Ausnutzung des letzten Tages der Rechtsmittelfrist (BGHZ 2, 31, 33; 23, 307, 310) eine ausreichende Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung dar (vgl. RG WarnRspr 1908, Nr. 555).

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in dem Beschluß vom 25. April 1951 (BGHZ 2, 31) darauf hingewiesen, daß es zu unerfreulichen Folgerungen führen müßte, wenn die Ausschöpfung der gesetzlich einheitlich festgelegten Fristen für die betroffenen Parteien zu möglicherweise schwerwiegenden Unterschieden bei den einzelnen Gerichten führen würde.

  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

    Wird ein Beamter wie hier aufgrund der Verletzung vorzeitig in den Ruhestand versetzt, besteht der Erwerbsschaden für die Zeit bis zur fiktiven Versetzung in den Ruhestand aus Altersgründen in dem Ausfall der vollen Dienstbezüge (BGH VersR 1960, 81; 1987, 953; OLG Celle VersR 1960, 617).
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 34/77

    Berufung - Rubrum - Verwechslung

    Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. BGH Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960, 181).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZB 20/79

    Wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als Voraussetzung für einen

    Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten der Beschwerde zu übertragen (vgl. BGH Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 - VersR 60, 181).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59   

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https://dejure.org/1959,686
BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 28/59 (https://dejure.org/1959,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 285
  • NJW 1960, 526
  • MDR 1960, 223
  • MDR 1960, 305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1953 - IV ZB 8/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59
    Sie entspricht auch der Auffassung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1953 zur Entscheidung in Fällen des § 23 FGG berufen war, denn er hat sich in seinem Beschluß vom 26. Februar 1953 - IV ZB 8/53 - (LM MSchG § 29 Nr. 1), allerdings ohne die hier aufgeworfene Frage zu erörtern, zur Erteilung eines Rechtsentscheides in einer Mieterschutzsache für befugt gehalten.
  • BFH, 19.07.1951 - III 35/51 U

    Berücksichtigung der nach dem Krieg bestehenden Wohnverhältnissen bei der

    Auszug aus BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 28/59
    Der hier vertretene Standpunkt steht im wesentlichen im Einklang mit den Gedankengängen des Bundesfinanzhofes in der Entscheidung vom 19. Juli 1951 (BFH 55, 442, 444), die von Roquette (Wohnraumbewirtschaftungsgesetz § 2 Anm. 3 b S. 58) abgelehnt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19

    Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!

    vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.1959 - VIII ZB 28/59 -, BGHZ 31, 285 (289).
  • BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 82/59

    Rechtsmittel

    Für einen solchen Fall hat der erkennende Senat ausgesprochen, bei der Würdigung, ob sich ein Ausschluß des Rechtes auf Mieterhöhung aus den Umständen ergebe, bedürfe es "in der Regel" zur Feststellung, in welchem Maße der Vermieter durch den Verlust dieses Rechts betroffen würde, eines Vergleiches der für die Errechnung der Vertragsmiete maßgebenden Unterlagen mit der der Kostenmiete zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung (Urteil vom 20. Oktober 1959 - VIII ZB 28/59 - NJW 1960, 388; WM 1960, 114).
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